Aufhebungsverträge
Bietet Ihr Arbeitgeber den Abschluss
eines Aufhebungsvertrags an, beachten Sie bitte, dass eine solche
Vereinbarung für Sie mit erheblichen Nachteilen verbunden sein
kann, v.a. wenn nicht feststeht, dass sich nahtlos eine neue
Tätigkeit anschließt. Wegen Mitwirkung an der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses könnte Ihnen die Verhängung einer
12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen, welche
zusätzlich zur Folge hat, dass sich die Anspruchsdauer für
den Bezug von Arbeitslosengeld um ein Viertel mindert.
Lassen Sie sich daher zur Vermeidung von Nachteilen vor Abschluss eines
Aufhebungsvertrags in jedem Fall anwaltlich beraten.
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