Lohn-/ Gehaltsansprüche
Beachten Sie bei der Durchsetzung von
Lohn- und Gehaltsansprüchen, dass für Ihr
Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen gelten können. Diese
bestimmen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
automatisch verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten, meist
nur kurzen Frist von einigen Wochen oder Monaten nach Fälligkeit
gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden.
In manchen Fällen ist auch die anschließende gerichtliche
Geltendmachung vorgeschrieben, wenn Ihr Arbeitgeber die Forderung
ablehnt oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht reagiert. Bei der
Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gilt es daher keine Zeit
zu verlieren.
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